Die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO) regelt unter anderem die Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung von Fahrzeugen auf dem Bodensee. Die Bau- und Ausrüstungsvorschriften finden Sie auf Seite 8 bis 18 in der Broschüre "Informationen zum Schifffahrtsrecht auf dem Bodensee".

Das Betanken von Fahrzeugen mit eingebautem Tank mittels Kanister oder einem anderen Betankungssystem ist nur mit selbstschließenden oder manuell regelbaren Systemen zulässig. Die See- und Wasserschutzpolizeien rund um den Bodensee haben die Hinweise zur Benutzungspflicht von Kanistern mit Sicherheitseinfüllsystem und weitere Infos in einem Faltblatt zusammengefasst.