Wer kann Wohngeld beantragen?

Sie befinden sich in Ausbildung/Studium? Bitte lassen Sie vor der Antragstellung Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB bei beruflichen Ausbildungen) bzw. BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG prüfen.
Alleinerziehende, die keinen oder unregelmäßigen Kindesunterhalt erhalten, müssen beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies gilt auch, wenn die Unterhaltszahlung unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegt.

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Personen, die

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • Untermieter,
  • mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber
  • eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
  • einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
  • eines dinglichen Wohnungsrechts,
  • Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder den entsprechenden Gesetzen der Länder sind

und diesen Wohnraum selbst nutzen. Bitte nutzen Sie den Wohngeldantrag auf Mietzuschuss.
 

Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind (Mehrfamilienhaus siehe Mietzuschuss),
  • Erbbauberechtigte sind,
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben,
  • Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauches haben

und diesen Wohnraum selbst nutzen. Bitte nutzen Sie den Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss.

Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Transferleistungen (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist nicht möglich.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)

Kinder und Jugendliche aus Familien mit Wohngeldbezug haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Sie können an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen teilnehmen, einen Zuschuss zu der Schülermonatskarte bekommen und am Sport, Musik oder Kultur teilhaben. Sie bekommen Geld für das Schulmaterial und können unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier Bildungs- und Teilhabepaket.

Sozialamt

Telefon
+49 7541 204 5305
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5961
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5442
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 3396
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5762
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5304
E-Mail
wohngeld@bodenseekreis.de
Gebäude
Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen

Postanschrift

Amt für Soziales, Familie und Jugend
Sachgebiet Wohngeld
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen

Informationen zur Antragstellung

Stadt Überlingen
Bürgerservice - Soziales
Christophstraße 1
88662 Überlingen

Informationen zur Antragstellung

Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Wohngeldstelle
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen

Wohngeld beantragen

Sie können hier Wohngeld online beantragen. Hier immer angeben, dass es der erste Antrag ist.

Formulare für Heimbewohner erhalten Sie ausschließlich über die Wohngeldstelle.