Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Aus diesem Grund wurde im Zuge des Zuwanderungsgesetzes, ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Kern dieser staatlichen Angebote ist der Integrationskurs.

Inhalt und Ablauf

Der Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Der zweite Teil nennt sich Orientierungskurs und besteht aus 100 Unterrichteinheiten. In diesem Kursabschnitt stehen die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung und Mensch und Gesellschaft im Vordergrund. Ziel ist es, dass Migranten sich im Alltag verständigen und an der heimischen Gesellschaft teilhaben können.

Teilnehmer

Ob ein Migrant am Integrationskurs teilnehmen darf oder er dazu verpflichtet werden kann, ist in den §§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG geregelt. Dabei wird zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und deutschen Staatsangehörigen unterschieden. Die Teilnehmer müssen sich in der Regel mit einem Beitrag von 1,95 Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen.

Falls Sie sich für die Teilnahme an einem Integrationskurs interessieren oder Fragen zu einer bereits erfolgten Verpflichtung bzw. zu Ihrem Berechtigungsschein haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramtes wenden.