Mit den Förderrichtlinien für Integrationsprojekte unterstützt das Landratsamt Bodenseekreis aktiv den Integrationsprozess zugewanderter Personen im Landkreis. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gefördert werden daher sowohl landkreisweit Vereine als auch Initiativen und weitere Akteure im Bereich Integration. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf den folgenden Bereichen:
- Sprachförderung
- Begleitende Projekte im Bereich Bildung und Arbeitsmarkt
- Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Strukturen
- Interkulturelle Kompetenz sowie Öffnung von Vereins- und Initiativangeboten
Die Projetförderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gestellten Projektanträge können anteilig bis zu 75 % der Projektgesamtkosten bezuschusst werden. Der Höchstsatz für eine Projektförderung ist auf 4.000 Euro pro Jahr und Projekt begrenzt. Bei kleineren Projekten mit Gesamtprojektkosten in Höhe von maximal 500 Euro kann das geplante Projekt auch vollständig finanziert werden.
Grundsätzlich sollten Projekte eine landkreisweite Wirkung erzielen und in erster Linie dem Aufbau von Strukturen und Netzwerken sowie deren Fortbestehen als Ziel haben. Weiterführende Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie unter „Formulare/Infos“.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Amt für Migration und Integration
- Telefon
- +49 7541 204 5873
- miriam.macak@bodenseekreis.de