Anordnungen im öffentlichen Straßenraum
Die Straßenverkehrsbehörde des Bodenseekreises kümmert sich um alle verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnung, die den öffentlichen Straßenverkehrsraum betreffen. Sie ist zuständig für folgende Gemeinden:
|
|
Für den Bereich Friedrichshafen mit Immenstaad ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedrichshafen zuständig.
Für den Bereich Überlingen mit Owingen und Sipplingen ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Überlingen zuständig.
Straßenverkehrsbehörde Bodenseekreis
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 203-2128
verkehrswesen@friedrichshafen.de
Webseite:
www.friedrichshafen.de