Bewohner eines Parkraumbewirtschaftungsgebietes (Langenargen und Meersburg) können für ihre Parkzone einen Bewohnerparkausweis beantragen. Auf diesem sind die Parkzone, das Kennzeichen des Pkw und die Gültigkeitsdauer eingetragen. Mit hinter der Windschutzscheibe gestecktem Ausweis kann in dieser Parkzone ohne zeitliche Einschränkung geparkt werden. Als Bewohner gelten Personen mit Hauptwohnsitz in diesem Bereich, in begründeten Fällen auch mit Nebenwohnsitz.

Antragstellung

Siehe dazu das Antragsformular.

Gebühren

  • Jahresgebühr: 30,00 Euro
  •  Änderungsgebühr: 20,00 Euro

Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.