Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis
Mit der landkreisübergreifenden Parkgenehmigung für Handwerkerinnen und Handwerker können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes während der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten - im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in bestimmten Bereichen parken:
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen, auch über die Höchstparkdauer hinaus
- Im eingeschränkten Halteverbot nach Zeichen 286 StVO
- Im Bereich von Bewohnerparkvorrechten
- In verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen
- In Bereichen von Parkscheibenregelung auch über die Höchstparkdauer hinaus
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie Gewerbeanmeldung (nur bei Ersterteilung)
- Kopie Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kopie Handwerkskarte (nur bei Ersterteilung)
Kosten
Jahresgenehmigung: | 100,00 Euro |
Folgeausweis: | 75,00 Euro |
Änderungsgebühr: | 20,00 Euro |
Strassenverkehrsbehörde
- Telefon
- +49 7541 204 5892
- karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5639
- michael.leber@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen