Veranstaltungen, für die der öffentliche Straßenraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird (z. B. Umzüge, Märkte, Sportveranstaltungen etc.) bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO.
Zuständigkeit
Das Landratsamt Bodenseekreis ist für alle kreisangehörigen Gemeinden, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit Immenstaad sowie Überlingen mit Owingen und Sipplingen zuständig.
Antragstellung
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie für die Antragsstellung folgende Unterlagen:
- Antragsformular oder einen formlosen Antrag mit vollständigen Angaben, insbesondere des Verantwortlichen, Art, Zeitpunkt, Ablauf und Ort der Veranstaltung (gegebenenfalls mit Lageskizze)
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Gebühren
Diese richten sich nach Umfang und Aufwand für die zu erteilende Erlaubnis. Der Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr liegt bei rund 10 bis 770 Euro.
Straßenverkehrsbehörde
- Telefon
- +49 7541 204 5892
- karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5639
- michael.leber@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen