Beratung zur freiwilligen Rückkehr ins Heimatland

Das Landratsamt berät geflüchtete und asylsuchende Personen, die erwägen, freiwillig wieder in ihr Heimatland zurückzukehren.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie …

  • im Besitz einer Duldung sind
  • verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen
  • ein vorübergehendes oder befristetes Aufenthaltsrecht haben
  • sich im laufenden Asylverfahren befinden
  • Spätaussiedler sind
  • mittellos sind und kein eigenes Einkommen haben
  • im Bodenseekreis wohnen

Die Beratung ist individuell und unverbindlich. Eine Beratung verpflichtet Sie nicht zu einer Ausreise. Auch Ihr Asylverfahren oder Aufenthaltsrecht wird nicht beeinflusst. Eine Rückkehrberatung hat also keinen Einfluss auf die Entscheidung deutscher Behörden.

Die freiwillige Rückkehr gibt Ihnen die Möglichkeit, in Würde zurückzukehren und Ihren Neustart im Herkunftsland zu planen. Die Beratungsstelle erklärt Ihnen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie persönlich gibt. Die Programme zur freiwilligen Rückkehr richten sich nur an Nicht-EU-Bürger und es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung der freiwilligen Rückkehr.

Unterstützungsmöglichkeiten

  • Beschaffung notwendiger Dokumente
  • Übernahme von Reisekosten
  • Starthilfen
  • Schulische und berufliche Qualifizierung
  • Existenzgründung
  • Medizinische Versorgung
  • Zusammenarbeit mit Organisationen vor Ort

Termin

Für ein Beratungsgespräch brauchen Sie einen Termin. Bitte rufen Sie dafür die 07541 204-3089 an.

Amt für Migration und Integration

Telefon
+49 7541 204 3134
E-Mail
sabine.widmann@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Weitere Informationen

BUILD YOUR FUTURE:
www.build-your-future.net

giz - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH:
www.giz.de

Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr:
www.returningfromgermany.de

Startfinder - Start Your Future, Find Your Way:
www.startfinder.de

In Kooperation mit

Das Projekt wird gefördert vom
Land Baden-Württemberg