Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören z. B. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Fallbearbeitung im Asylverfahren, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.

Neben dem Landratsamt gibt es im Bodenseekreis noch die Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die zusätzlich auch für die Gemeinden Immenstaad bzw. Owingen und Sipplingen zuständig sind.

 

Das Landratsamt Bodenseekreis ist für die gelb markierten Gemeinden zuständig:

Ausländerbehörde

Telefon
+49 7541 204 5319
E-Mail
udo.lesche@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5410
E-Mail
leona.kuslu@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5463
E-Mail
ramona.wesle@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Weitere Ausländerbehörden im Bodenseekreis

Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen 
 
Tel.: 07541 203-2162
Fax: 07541 203-2169

www.friedrichshafen.de

Stadt Überlingen
Christophstraße 1
88662 Überlingen

Tel.: 07551 99-1055
Fax: 07551 99-1466

www.ueberlingen.de