Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören z. B. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Fallbearbeitung im Asylverfahren, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.
Neben dem Landratsamt gibt es im Bodenseekreis noch die Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die zusätzlich auch für die Gemeinden Immenstaad bzw. Owingen und Sipplingen zuständig sind.
Das Landratsamt Bodenseekreis ist für die gelb markierten Gemeinden zuständig:
Ausländerbehörde
- Telefon
- +49 7541 204 5319
- udo.lesche@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5410
- leona.kuslu@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5463
- ramona.wesle@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Weitere Ausländerbehörden im Bodenseekreis
Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 203-2162
Fax: 07541 203-2169
Stadt Überlingen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Tel.: 07551 99-1055
Fax: 07551 99-1466