EU-Bürger besitzen das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sie ein sogenanntes „Freizügigkeitsrecht" geltend machen können. Die Voraussetzungen hierfür sind im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Ein Unionsbürger kann demnach ein Freizügigkeitsrecht zu folgenden Zwecken geltend machen:
- als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
- zur Arbeitssuche
- zur Berufsausbildung
- als selbständig Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz
- als Privatier mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden
Existenzmitteln
EU-Bürger und ihre Angehörigen müssen im Besitz eines gültigen Passes sein und sich bei der Meldebehörde des deutschen Wohnortes anmelden.
Guidance for UK Citizens
Official information British people moving to and living in Germany need to know, including EU Exit guidance, residency, healthcare and driving: www.gov.uk/guidance/living-in-germany
Informationen für Britische Staatsangehörige finden Sie auch unter: https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/-/sbw/BrexitInformationen+fuer+britische+Staatsangehoerige-5001649-lebenslage-0
Ausländerbehörde
- Telefon
- +49 7541 204 5410
- leona.kuslu@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5463
- ramona.wesle@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen